Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entwurf für DJ-, Eventservice- und Technikverleih-Leistungen von Glembo Events.
Hinweis: Dieser AGB-Entwurf ist praxisnah formuliert, ersetzt aber keine anwaltliche Prüfung.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Leistungen von Glembo Events, insbesondere DJ-Service, Eventbegleitung, Licht- und Tontechnik, Zusatzleistungen sowie Equipment-Verleih.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Angebot schriftlich, per E-Mail oder auf vergleichbarem Weg bestätigt wurde. Die Reservierung eines Veranstaltungstermins erfolgt erst nach verbindlicher Buchungsbestätigung.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Buchungsbestätigung oder individueller Vereinbarung. Änderungen sind möglich, sofern sie rechtzeitig abgestimmt und technisch sowie organisatorisch umsetzbar sind.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot genannten Preise. Soweit nicht anders vereinbart, kann eine Anzahlung zur Terminreservierung verlangt werden. Der Restbetrag ist spätestens zum vereinbarten Fälligkeitstermin zu zahlen.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass geeignete Stromanschlüsse, Aufbauflächen, Zufahrts- und Ladewege sowie ggf. Witterungsschutz vorhanden sind. Einschränkungen der Location sind frühzeitig mitzuteilen.
6. Spielzeit, Verlängerung und Zusatzleistungen
Die vereinbarte Spielzeit ergibt sich aus dem gebuchten Paket. Verlängerungen sind nach Verfügbarkeit möglich und werden gemäß vereinbartem Stundensatz berechnet.
7. Stornierung
Stornierungen bedürfen der Textform. Bereits entstandene Aufwendungen und verbindlich reservierte Leistungen können anteilig berechnet werden. Individuelle Stornoregeln aus dem Angebot gehen diesen AGB vor.
8. Krankheit und höhere Gewalt
Bei Krankheit oder unverschuldetem Ausfall bemüht sich Glembo Events um angemessenen Ersatz. Bei höherer Gewalt, behördlichen Auflagen oder unzumutbaren Sicherheitsrisiken sind beide Parteien zur Anpassung oder Aufhebung der Leistung berechtigt.
9. Equipment-Verleih
Gemietetes Equipment ist sorgfältig zu behandeln und vollständig zurückzugeben. Schäden, Verlust oder verspätete Rückgabe können berechnet werden, soweit sie vom Kunden zu vertreten sind.
10. Haftung
Glembo Events haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit besteht Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
11. Foto- und Videonutzung
Eine Nutzung von Foto- oder Videomaterial für Referenzen erfolgt nur, soweit eine entsprechende Einwilligung oder Vereinbarung vorliegt.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.